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Alt 24.08.2005, 16:07   #3
Dumdideldum
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Normalerweise haftet der Spindeigner, sofern nicht anders deklariert, wie z.B. durch eine deutliche Kennzeichnung.

Anzeige plus die nötigen Schritte zur Sperrung des Handies sind ja glaub ich nicht nötig erwähnt zu werden.
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