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Alt 22.08.2005, 09:48   #19
fredf
Inventar
 
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Wird ein Gerät über eine der offiziellen Landesvertretungen eines Herstellers in den EU-Raum importiert so ist die jeweilige Landesvertretung des Käufers(Privatperson) für die Abwicklung der Gewährleistungsansprüche(nicht Garantie) zuständig.
Bei Garantieabwicklungen sieht es unterschiedlich aus: Sony und Canon z.b. handhaben es europaweit einheitlich, Acer oder Toshiba z.b. haben landesspezifische Garantieabwicklungen
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