es muss nicht immer ein qualitätsgrund vorliegen - oft wird eine kündigung aus rein wirtschaftlichen interessen (stichwort abo-sharing oder auch nicht-mehr-leisten-können) oder änderung der lebensumstände (verlagerung der interessen) vorgenommen ...
und nachdem man die meisten abo's ohne angabe von gründen jeweils zum ablauf der zahlungsperiode kündigen kann, ist auch hier die angabe von gründen IMHO nicht notwendig ...
außerdem: kritik wird hier sowieso sehr schnell gepostet und kommt nicht nur durch abo-kündigungen zum ausdruck
