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Alt 11.08.2005, 12:34   #4
meinereiner
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Zitat:
Original geschrieben von Guru
Natürlich sind Tariferhöhungen möglich. In den jeweiligen AGB ist dann zumeist ein Sonderkündigungsrecht vereinbart.

Beispiel tele.ring:
Eine von tele.ring kundgemachte Änderung der für die jeweiligen Leistungen gültigen AGB, Leistungsbeschreibungen oder Tarife berechtigt den Kunden, den Vertrag bis zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderung kostenlos zu kündigen, sofern die Änderung für den Kunden nicht ausschließlich begünstigend ist.

Beispiel A1:
(4) Änderungen der dem Vertrag zugrundeliegenden Vertragsinhalte berechtigen Teilnehmer, den Vertrag ab Kundmachung der Änderung bis zum Wirksamwerden mit Wirksamwerden der Änderung zu kündigen. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, falls die Änderung nicht zum Nachteil des Teilnehmers erfolgt oder Entgelte gemäß einem vereinbarten Index angepasst werden, wenn nicht dem Teilnehmer ein darüber hinausgehendes außerordentliches Kündigungsrecht gemäß § 25 Abs. 3 TKG zusteht.

usw.

Guru meint aber, dass alle Mobilfunkbetreiber gemeinsam Tarifänderungen für den Fall Niederösterreich machen werden - und dann wird ein Wechsel zu einem anderen Mobilfunkbetreiber nichts bringen. Aber es lebt ja die Hoffnung, dass irgendein Gericht diese Idiotie der Handymastensteuer verhindern wird.

Guru
wie schauts mit handys aus,bei sonderkündigung?

wäre ja jetzt eine tolle möglichkeit eins abzustauben.
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