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Alt 10.08.2005, 23:37   #6
jayjay
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in österreich gibts im stgb (gemeingefährdungsdelikte / BT II) ähnliche tatbestände. was daran lustig sein soll versteh ich jetzt auch nicht.

die 5 jahre beziehen sich ja lediglich auf die gefährdung. in der regel bringt etwa eine atombombe ja auch personen- und sachschäden mit sich. da wird der gefährdungstatbestand dann sowieso konsumiert. von zivilrechtlicher haftung ganz zu schweigen ...
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"Geschichte sind die Lügen auf die man sich geeinigt hat." Napoleon Bonaparte.

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