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Alt 04.08.2005, 19:23   #9
utakurt
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Zitat:
Original geschrieben von alijoschi
Hallo!

War von Privat zu Privat! Es kann doch nicht möglich sein das es laut dem Vernabsatzgesetz jemand "vorsetzlich defekte" Geräte verkaufen kann ohnen das man von dem Kaufvertrag zurücktreten kann.

MFG
Bei Privat-Privat ja! Wie Atomschwammerl sagt: egal wie & warum: Ankaufstest machen!
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