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Alt 27.07.2005, 17:00   #3
alijoschi
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Hallo!

War von Privat zu Privat! Es kann doch nicht möglich sein das es laut dem Vernabsatzgesetz jemand "vorsetzlich defekte" Geräte verkaufen kann ohnen das man von dem Kaufvertrag zurücktreten kann.

MFG
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