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Original geschrieben von m@rio
Wie kann ein Provider Daten herausgeben, die er gar nicht haben darf?
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TKG 2003 § 99. (1) Verkehrsdaten dürfen außer in den gesetzlich geregelten Fällen nicht gespeichert werden und sind vom Betreiber nach Beendigung der Verbindung unverzüglich zu löschen oder zu anonymisieren.
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Das ist ja der Schmäh. Die sagen einfach nicht mehr Verkehrsdaten, sondern sich schnell ändernde Stammdaten dazu.
Eigenltich betrifft mich das ja gar nicht, weil mit einem 56k Modem verzichtet man gerne auf Tauschbörsen - aber ärgern tut mich das schon.