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Alt 27.07.2005, 14:07   #4
rev.antun
Inventar
 
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Mein Computer

Standard Re: Tauschbörsenurteil

Zitat:
Original geschrieben von gms76
In der Futurezone vom ORF steht jetzt zu lesen, dass die Herausgabe von Verbindungsdaten nicht mit dem Telekomgesetz kolidiert, weil es sich um Stammdaten handelt.
der datentransfer ist in den stammdaten enthalten - SUUUUPER - so wie sich meine wohnadresse dynmisch alle 3ns ändert

also der richter muss auch nochmal studieren gehen
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