Wie kann ein Provider Daten herausgeben, die er gar nicht haben darf?
Zitat:
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TKG 2003 § 99. (1) Verkehrsdaten dürfen außer in den gesetzlich geregelten Fällen nicht gespeichert werden und sind vom Betreiber nach Beendigung der Verbindung unverzüglich zu löschen oder zu anonymisieren.
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