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Alt 15.07.2005, 22:50   #1
mankra
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Mein Computer

Standard Rechtliche Frage bei Onlinebestellung und Rückgaberecht

Sonst liest und hört man solche Schauergeschichten immer nur, nun scheint es mich erwischt zu haben:

2 WD Festplatten online bei einem Diskonter gekauft, die von Anfang an nicht funktionierten (beim verschieben größerer Dateien 100% CPU Last, daß sogar der Mauszeiger stockte, hab dazu auch hier eine Anfrage gestellt).
Beim Probieren an 3 Raid Controllerkarten (HighPoint 404, 454 und einer biligen Dawicontroll) und 2 PCs (A7v333 und A7N8X) am MoBo schickte ich nach telefonischer Rücksprache (und Zusicherung, das dies kein Problem sei, obwohl die 7 Tage Rückgaberecht schon vorbei seien.) die Festplatten zurück mit Bitte um Umtausch auf ein anderes Modell.
2-3 Wochen später, heute, ein Mail:
Zitat:
Ihre Anfrage betreffend dem Austausch auf andere Festplatten müssen wir leider abweisen, da die Rücknahmefrist bereits überschritten war. Die Western Digital - Festplatten erhaten Sie sowie wir diese von WD erhalten haben.
Anruf: Das hilft mir nicht, die Platten funktionieren bei mir nicht. Da können Sie mir nicht helfen, die Platten haben keinen Defekt und somit der Austausch ist nicht möglich.

Ok, nocheinmal Email geschickt mit Terminsetzung für einen Lösungsvorschlag.

Nun kam ein Antwortmail, daß die Festplatten beim Versand mechanisch beschädigt wurden und somit kein Schadenersatz möglich sei............

Man hat ja schon böse Geschichten gehört, aber das wegen Umtausch (ich verlange keine Geldrückgabe) 2er Festplatten ein solcher Aufstand........

Wie auch immer, vielleicht kann mir jemand folgende Fragen beantworten:

Ist es ein Umtauschrecht, wenn Festplatten mit einem bestimmten Controller nicht kompatibel sind?
Wie wahrscheinlich ist es, daß diese Festplatten mit 3 Controllerkarten und 2 MoBo´s nicht funktionieren, trotzdem OK sind?
Platten wurden orig. Verpackt zurückgeschickt, wer trägt Verpackungsrisiko?
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