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	Zitat: 
	
		| Original geschrieben von maxb ...
 
 also wenn kein begründeter verdacht besteht, dann brauchst du ihnen auch den zutritt nicht zu gestatten.
   |  sag ich doch  
				____________________________________Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
 Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
 
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