Zitat:
Original geschrieben von Oli
Es können durchaus anderen Organen als der Polizei Vollmachten übergeben werden (siehe Parksheriffs); somit glaube ich schon, dass die die Wohnung betreten dürfen.
Natürlich dürfen die keine Gewalt dabei ausüben, d.h . aufbrechen, etc., Du kannst jedoch dann bestraft werden, wennst die hinderst, einzutreten.
Ciao Oliver
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nein, verdacht bedeutet zb., wenn man im hintergrund den fernseher rennen hört - aber in dem fall sollte man sich sowieso mit den gis einigen ^^ ansonsten ist es kein verdacht und die dürfen deine wohnung auch nocht betreten, wär ja noch schöner. ich find es traurig, wie schnell sich manche von einem billigen plastikausweis und ein paar wischi-waschi paragraphen einschüchtern lassen.
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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