| 
 Es können durchaus anderen Organen als der Polizei Vollmachten übergeben werden (siehe Parksheriffs); somit glaube ich schon, dass die die Wohnung betreten dürfen.
 Natürlich dürfen die keine Gewalt dabei ausüben, d.h . aufbrechen, etc., Du kannst jedoch dann bestraft werden, wennst die hinderst, einzutreten.
 
 Ciao Oliver
 |