Soweit mir bekannt ist gibt rechtlich sehr wohl die Möglichkeit die Wohnung ohne Durchsuchungsbefehl zu betreten. So a'la Gefahr in Verzug.
Am besten gleich dort den Antrag unterschreiben und den Mitgliedbeitrag in Zukunft entrichten. Dies hat auch den Vorteil, dass man sich als "Beitragszahler" deklarierend beim ORF z.b. bechweren kann oder sich Sachen schicken lassen kann.
Ich denke, dass diese Katz' und Maus Spielen auf Dauer nicht zielführend ist.
____________________________________
lg, cenus
------------------
§1 Alle Tipps und Tricks sind ohne Garantie auf Korrektheit und Vollstaendigkeit.
§2 Es wird von mir keine Haftung fuer etwaige entstandene Schaeden uebernommen.
§3 Des weiteren distanziere ich mich von den von mir bekanntgegebenen Urls und Websites.
------------------
Schaetze das wars, oder habe ich was uebersehen?
|