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Alt 23.05.2001, 13:46   #11
anton60
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D.Vil
Veteran

hast volkommen recht wenn du schreibst "kann nicht gekündigt werden"
ich habe die einvernehmliche vergessen, sorry.
hatte auch die höchste arbeitslose + 30.- öS für die frau und 30.- öS für das kind.
wenn du aber nur von der höchstbemessung ausgehst, wirst du ja wissen um wieviel weniger geld das im monat ist. wenn du aber über der bemessungsgrundlage warst dann ist das schon ein großer finanzieller verlust, besonders wenn man eine familie hat und ein kind das studiert. habe es überstanden, wünsche es aber keinen.
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anton
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