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:
mit der lizenz zu töten?
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05.07.2005, 17:02
#
2
frazzz
Inventar
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dazu:
http://vorarlberg.orf.at/oesterreich...el=7&id=388274
Durch Muskellähmung außer Gefecht
betrifft auch herzmuskel und lunge
keine todesstrafe in ö!!!
und schon gar nicht in der hand von justizbeamten....
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pssst
tanj
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