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Alt 05.07.2005, 17:02   #2
frazzz
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dazu:

http://vorarlberg.orf.at/oesterreich...el=7&id=388274

Durch Muskellähmung außer Gefecht
betrifft auch herzmuskel und lunge






keine todesstrafe in ö!!!
und schon gar nicht in der hand von justizbeamten....
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pssst

tanj


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