Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 04.07.2005, 12:26   #1
maxb
Großmeister
 
Benutzerbild von maxb
 
Registriert seit: 06.08.2001
Ort: Wien
Beiträge: 5.077

Mein Computer

Lächeln Datenschutz für dynamische IP-Adressen

Der deutsche Internet-Anbieter T-Online darf Daten über die Internet-Verbindungen seiner Kunden nicht beliebig speichern.

Die dynamisch vergebenen IP-Adressen müssen gelöscht werden, sobald die für die Abrechnung notwendigen Daten erhoben sind, entschied das Amtsgericht Darmstadt in einem am Freitag veröffentlichten Urteil. Es folgte damit der Auffassung des deutschen Bundesbeauftragten für Datenschutz.

...
http://futurezone.orf.at/futurezone....tail&id=269539

Steht wohl im krassen Widerspruch zu der noch nicht umgesetzten EU Enforcement-Richtlinie, wie sie im letzten WCM beschrieben war.




Zitat:
"Nach dem Grundsatz der Datensparsamkeit (§ 3a BDSG) stellt den besten Schutz vor missbräuchlichen Zugriffen auf persönliche Daten dar, diese erst gar nicht zu speichern."
Mit solchen bürgerfreundlichen Urteilsbegründungen hat sich das kleine Amstgericht meiner Meinung nach einen Orden verdient. Ich wünsche mir mehr solche Richter.
____________________________________

www.maxb.cc
und www.bikeandbeer.info
maxb ist offline   Mit Zitat antworten