Naja, kommt es beim KV nicht im Endeffekt drauf an, was beide Parteien MEINEN (beidseitige Willensübereinstimmung). Vor allem wenn es dem VK auffällt, dass der Käufer offensichtlich von einem anderen Gegenstand ausgeht (=> ist hier wohl der Fall, er zahlt 400 Euro für ein JPG?)...
wie auch immer, das Gesicht des "glücklichen" Käufers hätte ich gern gesehen...
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If the milk turns out to be sour, I ain't the kinda pussy to drink it.
"Every time I see an Alfa Romeo go by, I tip my hat" - Henry Ford
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