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Alt 22.05.2001, 01:12   #5
hirschi
Newbie
 
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Beiträge: 11


Ausrufezeichen Ich sehe das nun nicht so einfach ...

... ich werde mich mit meinem Wohnungskollegen, der Jurist ist, zusammensetzen und schauen, unter welchen rechtlichen Grundlagen solche "Angebote" aufgebaut sind. Alleine schon die AGBs sind durchaus zweifelhaft (wie gesagt, sie verfügt über diverse Widersprüche, zweifelhafte Definitionen "Der Online Verlag ist berechtigt, bestehende Verträge an Dritte zu veräußern" ... ein Vertrag ist definiert als einstimmiges Überinkommen zwischen zwei Vertragspartnern; da kann es nicht vorkommen, daß man die Vereinbarungen einfach verschachern kann), und wir werden einmal nachfragen, wie diese Institution arbeitet.

Bis bald
Hirschi
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