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Alt 16.06.2005, 11:57   #9
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Zitat:
Der/Die AntragstellerIn wünscht aus sonstigen gesetzlichen Gründen einen anderen Vornamen ("Wunschname").
ob des durchgeht wenn ich von thomas auf tom will? ich find thomas einfach nur schwul +g+ aber das kann ich da schlecht sagen

Zitat:
bei Fehlen eines Grundes| ("Wunschname"):

* für den Antrag: EUR 13,--
o zusätzlich können für noch nicht vergebührte Beilagen zum Antrag Gebühren in unterschiedlicher Höhe anfallen; die Vergebührung einer Heiratsurkunde| als Beilage beläuft sich beispielsweise auf EUR 3,60
* für die Bewilligung insgesamt: EUR 511,--
o bei Rückführung in die ursprüngliche deutsche Namensform (soweit die Person diesen Namen bereits geführt hat) insgesamt: EUR 402,50
de san jo deppat
511€
____________________________________
Laß’ es zu, daß die Zeit sich um Dich kümmert
Hör mir zu, und mach es nicht noch schlimmer
Denn es gibt ’nen neuen Morgen
’nen neuen Tag, ein neues Jahr
Der Schmerz hat Dich belogen
Nichts ist für immer da...
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