Thema: No CD Crack
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Alt 15.06.2005, 22:51   #16
Marc
Inventar
 
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Zitat:
Original geschrieben von Stefan Söllner
Langsam, langsam. Guenni sprach von der Tätigkeit ein Programm "zu cracken" mit dem Ziel die CD Abfrage auszuschalten. Dieser Fall von Reverse Engineering (Exe disassemblieren, OpCode patching)ist im konkreten Fall nicht erlaubt. Die Voraussetzungen nach § 69 e Abs.1 UrhG sind nicht erfüllt. Deshalb: Veränderung obliegen weiterhin nach § 69 c Abs.1 UrhG beim Rechteinhaber.
Hallo Stefan, du meinst wirklich Dekompilieren nach § 69e UrhG(D)?

Ich halte den Ansatz für lebensfern, weil es einen solchen Crack i.e.S. hier – wie schon erklärt – gar nicht gibt. Auch wenn Guenni das Wort „Crack“ benutzt hat, meint er keinen Binärpatch – was ich selbst dann nicht als Dekompilieren nach § 69e UrhG ansehen würde – sondern einen kompletten Austausch des Hauptprogramms: Falsa demonstratio non nocet. Das ist aber wirklich kein Fall nach § 69e UrhG. Überhaupt unterfällt nicht jede „Veränderung“ dem § 69e UrhG, denn die Vorschrift ist nur ein Sonderfall der Bearbeitung: § 69c Nr. 2 spricht allgemein von „Bearbeitung… und anderen Umarbeitungen“. Darauf Bezug nimmt § 69d UrhG mit Ausnahmen. Deshalb dreht sich der Streit hier auch sicher eher um die Auslegung von § 69d UrhG.

Und wie dieser Streit um solche – ich nenne es mal untechnisch – „Manipulationen“ zu beurteilen ist, steht aktuell z.B. in der c’t 13, S. 10 f.: Dort hält der Informatikprofessor Dr. Nikolaus Forgó es gar für von § 69d UrhG gedeckt, ein gekauftes Win XP Home in ein Win XP Pro umzubiegen. Dann muss es ja wohl erst recht erlaubt sein, ohne das Herbeimanipulieren zusätzlicher Funktionalität beim legalen Käufer eine Sicherheitsabfrage zu deaktivieren, die lediglich technisch eine Legitimation überprüft, die rechtlich ohnehin vorhanden ist.
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