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von wegen:
versicherte der BVA, SVAgW und VAEB bezahlen
pro arztbesuch einen anteil an den tatsächlichen kosten des vertragstarifes ... das ist fast immer mehr als die entsprechende krankenscheingebühr
pro quartal ... wenn also eine dieser personen mehrmals im quartal zum arzt geht, dann zahlt sie ein vielfaches der krankenscheingebühr als kostenbeteiligung ...
versicherte der SVB zahlen
pro behandlungsfall (auch hier wird aus administrativen gründen ein quartal angenommen) einen behandlungsbeitrag von euro 7,30; dieser betrag wird noch dazu, im gegensatz zur krankenscheingebühr bzw. dem e-card service-entgelt, jährlich aufgewertet ...
sofern du ASVG-versicherter dienstnehmer bist kannst du die karte gerne entsorgen und zu einem wahlarzt gehen ... bei einem vertragsarzt wirst du als ASVG-versicherter jedenfalls keine leistung mehr in anspruch nehmen können ...
das service-entgelt wirst du aber jedenfalls zahlen müssen, da dies lt. § 31c Abs. 2 ASVG vorgesehen ist und es automatisch vom dienstgeber einbehalten wird ...
Zitat:
§ 31c Abs. 2 ASVG
Für die e-card ist von der anspruchsberechtigten Person ein Service-Entgelt von 10 Euro pro Kalenderjahr für Rechnung des Versicherungsträgers zu zahlen.
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