Obwohl die Vorgehensweise der Telekom gesetzlich gedeckt ist.
Die Telekom hat für den letzten Bereich der Telefonleitung kein Leitungsrecht,d.h. der Grundbesitzer kann die Aufstellung von Masten,
bzw.die Abspannung vom neuem Haus verweigern.
Der Teilnehmer bekommt dann ein Kündigungsschreiben von der Telekom.
Das ist bei uns in Tirol schon zig fach vorgekommen.
Ich selbst hatte schon ca.30 solche Fälle.
Wenn sich der betroffene TN nicht mit dem Grundbesitzer einigen kann,
bzw keine andere Versorgung möglich ist,hatte er Pech.
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Mehr Power !!!
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