NENNGELD: Einheitlich € 20,-- Nenngeld ist Reuegeld!
Nachnennungen sind grundsätzlich bis zum Beginn der jeweiligen Klasse möglich.
Pro Fahrzeug dürfen maximal ZWEI Fahrer nennen.
Der Führerschein (Gruppe B) ist UNBEDINGT vorzuweisen. Bei Nennungen in den
Klassen SERIENNAHE ist auch der Zulassungsschein erforderlich. Ohne
Unterschrift wird die Nennung NICHT angenommen!
