Zitat:
Original geschrieben von rubberdog
Eigentlich könnt's ja egal sein, aber wenns so kommt, daß ein sog. Abmahner kassieren will, kanns teuer werden (siehe Deutschland). Schließlich exekutiert er ja ein Gesetz und da kann der Richter auch nix dagegen tun.
lg rubberdog
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Abmahnungen in Österreich basieren auschließlich auf einer zivilrechtlichen Unterlassungsklage nach dem BG gegen den unlauteren Wettbewerb, § 1. Wer im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbes Handlungen vornimmt, die gegen die guten Sitten verstoßen, kann auf Unterlassung und Schadenersatz in Anspruch genommen werden.
Wer auf seiner webpage nichts anbietet, kann somit auch nicht abgemahnt werden.