So ganz einfach ist es nicht, wie Du das schreibst, HONGXING.
Zitat:
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Wollten die Mobilfunkbetreiber dem Kunden aber zumindest das Entsperren seines Gerätes verbieten, wäre dafür eine Klausel im Vertrag erforderlich. Doch den wohl noch meisten Mobilfunkverträgen fehlt in Österreich eine eben solche Regelung. So schreibt T-Mobile erst seit dem 10.7.2004 in seinen AGB: „Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, die SIM-Lock-Funktion aufzuheben bzw. aufheben zu lassen, sofern dies nicht gemäß den gegenständlichen AGB erfolgt.“ (§ 7 Absatz 9).
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Nachdem es offensichtlich Verträge gibt, gemäß dessen das selbstätige Entsperren untersagt ist, kann theoretisch der Kunde nicht machen, wie er will.
Einzig: T-Mobile müsste den
Kunden wegen Vertragsbruch anzeigen, aber nicht
YESSS!, welcher ja nur die Möglichkeiten des Entsperrens aufzeigt. Die strittige Frage ist aber, ob YESSS! mit der "Anleitung" des Entsperrens zum Vertragsbruch - was neue T-Mobile Verträge betrifft - aufruft. Und da hoffe ich, dass die Richter es nicht so sehen....