den widerruf habe ich überlesen. interessant ist in diesem zusammenhang die auskunft der hotline die ich im ersten post erwähnte.
die 42 tage sind für leute die regelmäßig ihre kontobewegungen überprüfen - ich schau mir das nur 1x/jahr an wenn ich die einkommensteuererklärung mache, und dann wäre es zu spät.
vielleicht würdest du mir auch noch sagen in welcher art dieser widerruf zu erfolgen hat damit er auch hält (natürlich gegen das übliche beraterhonorar von einer flasche rotwein)? danach könnte ich erneut zu köck pilgern und den vertrag doch noch unterschreiben.
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