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Alt 02.06.2005, 13:32   #9
Satan_666
Inventar
 
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Direkt von der Homepage von Tele2UTA:

Zitat:
Hiermit ermächtige(n) ich/wir Tele2 bzw. UTA widerruflich, die von mir/uns zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten meines/unseres Kontos mittels Einzugsermächtigungsverfahrens einzuziehen. Damit ist auch meine/unsere kontoführende Bank ermächtigt, die Lastschriften einzulösen, wobei für diese keinerlei Verpflichtung zur Einlösung besteht, insbesondere dann, wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist. Ich/wir habe(n) das Recht, innerhalb von 42 Kalendertagen ab Abbuchungsauftrag ohne Angabe von Gründen die Rückbuchung bei meiner/unserer Bank zu veranlassen.
Hier handelt es sich nicht um einen Abbuchungsauftrag (darüber wird die Bank informiert), sondern lediglich um eine Einzugsermächtigung. Einziehen kann prinzipiell jeder, der bei der Zielbank die Bestimmungen für das Einzugsermächtigungsverfahren unterschreibt und sich damit verpflichtet, nur rechtmäßig gültige Gelder abzubuchen. Der Bankkunde kann dafür auf Kosten des Einziehers das Geld innerhalb von 42 Tagen wieder rückbuchen lassen.

Außerdem steht sowieso dabei, dass diese Vereinbarung bis zum Widerruf gilt!
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Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen.
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