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Alt 28.05.2005, 08:03   #3
kikakater
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Die Rundfunkgebühr (Radio, Fernsehen, Radio/Fernsehen) wird begriffstechnisch erweitert zu einer auch das Internet einschliessenden Gebühr.

Also: Radio+Internet+Fernsehen, da Dateientausch von Mediendateien massgeblich dem Radio hören entspricht (Beginn einer Pauschalabgeltung für Autorenrechte).

Der Abruf von QoS Streams (Quality of Service) (QoS = Dienste, die nahe an Echtzeitlivebroadcasts heranreichen) ist einem Kinobesuch gleichzustellen.

In späterer Folge werden wirkliche Rundfunksendungen in Echtzeit live durch QoS und dessen Weiterentwicklung stattfinden, die dem klassischen Fernsehen gleichzustellen sind.

Es läuft also meiner Meinung nach auf ein Stufenmodell bei Triple Play (VoIP, Internet, Fernsehen) hinaus.

Während VoIP meistens "gratis" zu den ISP Internetgebühren von den ISPs dazugegeben werden wird (selbstverständlich bildet es, wenn es um Handsets, Internettelefonserver usw. geht einen Kostenfaktor), wird der Anteil an Rundfunkgebühr nur erhoben, wenn der Medienkonsum vom Konsumenten beim Ausfüllen des Providervertrags bejaht wird.

Eine einfache Regelung, transparent und vor allem bezahlbar, im Vergleich zu Mietmusik für 99 Cent pro Lied oder anderen Nettigkeiten, die bei einer Audio CD nicht vorhanden sind. Die Wegwerf Video DVD, auf die nur 48 Stunden zugegriffen werden kann ist ja bereits angedacht gewesen -> Inflation und Wertverfall zugunsten eines beinharten unsozialen Kapitalismus im Vergleich zu früher, wo Platten, CDs und DVDs ihren natürlichen LANGEN Lebensprozess gehen durften. Nun muß überall schnelles Geld gemacht werden. Wo feststeht, daß die Umsätze durch DVD Verkäufe noch nie so hoch waren.
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