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Damit sind weiterhin nicht grundsätzlich alle Homepages impressumspflichtig, aber zumindest nach § 25 MedienG offenlegungspflichtig: Name oder die Firma, gegebenenfalls der Unternehmensgegenstand, sowie der Wohnort oder der Sitz des Medieninhabers sind anzugeben, nicht aber die genaue Anschrift.
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Also brauche ich keine Mail, Tel.Nr. angeben, nur Name und Ort, oder?