Zitat:
	
	
		
			
				Original geschrieben von pc.net  
es gibt in österreich keine mindest- und höchstpension ... einzig durch die begrenzung der beitragszahlung mit der höchstbeitragsgrundlage (im ASVG heuer € 3630 monatlich) entsteht dieser eindruck ... 
 
für menschen, die heuer in pension gehen werden für die pensionsberechnung die besten 17 jahre herangezogen ... dieser zeitraum wird mittlerweile jedes jahr angehoben ... 
 
einfach gesagt: 
nach 45 jahren beitragszahlung, bekommt man 80 % des durchschnitts der besten 17 jahre (heuer) als pension ausgezahlt -> brutto natürlich ... 
 
achja: sehr niedrige pensionen gibt es auch (zb. nur 200 €) ... diese pensionisten erhalten zusätzlich die ausgleichszulage und somit ein monatliches mindest-einkommen  ... 
			
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 genau deswegen bin ich der meinung, daß ein einheitliches system unbedingt erforderlich ist.