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Alt 20.05.2005, 10:02   #69
Dumdideldum
Inventar
 
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Wie würde sich die Situation gestalten, wenn man im Impressum die email-Addy anführt und nur auf Nachfrage persönliche Daten zugänglich macht?

Ich persönlich halte diesen Vorschlag für heiße Luft. Der, der sich schützen will gibt entweder ein falsches Impressum heraus oder eben gar keines.

Ich glaube kaum, dass sich die Exekutive dann vor Gericht herumschlagen wird, um den Betreiber zu bestrafen oder überhaupt auszuforschen.

Man bedenke nur, wie leicht es dann zu Abmahnwellen wegen noch so lächerlichen Sachen kommen könnte.
Meist wird dies wegen der Umständlichkeit gar nicht gemacht - aber ist es Pflicht und kommt der Betreiber der Pflicht nach - ja dann werden wieder ein paar Schmalspuranwälte ihr Budget aufbessern - mit wahnwitzigen Forderungen.

Irgendwelchen Stalkern bzw. Post-Spammern wirds natürlich freuen.
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