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Alt 19.05.2005, 17:55   #65
Marc
Inventar
 
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Beiträge: 3.197


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Zitat:
Original geschrieben von BIG
@ marc

wie erklärst dir dann das :
Ab 1. Juli muss ausnahmslos jede Website - egal ob privat oder kommerziell, umfangreich oder klein - ein Impressum samt Namen und Anschrift aufweisen. Das bestätigt Medienrechtsanwalt Andreas Frauenberger im Gespräch mit futurezone.ORF.at.
quelle : http://futurezone.orf.at/futurezone....6618&tmp=24403
und jetzt ?
Der Kollege dort irrt.

Und ich hatte diesen derzeit gängigen Irrtum schon vor Erscheinen des Artikels hier im Forum dargestellt: Mir war klar, dass die Frage kommt. Aber lies einfach im Gesetz, ich habe es hier schon erklärt:

Eine Impressumspflicht gilt vom Wortlaut her für Medien nach § 1 Abatz 5a Z c MedienG. Webseiten sind aber Medien nach § 1 Absatz 5 a Z b MedienG.

Den Irrtum unterstreicht dann noch die Gesetzesbegründung:

„Der Entwurf sieht nunmehr vor, diese Impressumspflicht auf z.B. die Newsletter entsprechend der Definition des § 1 Z 5a lit c. zu erweitern, da dieses Medium als einziges den schon bisher von § 24 erfassten „offline“ Medien vergleichbar ist.“

Hier geht es ausdrücklich um Newsletter nach Ziffer c), nicht um Websites nach Ziffer b)

Hier ist ein Irrtum wirklich verzeihlich.
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