Zitat:
Original geschrieben von BIG
@ marc
wie erklärst dir dann das :
Ab 1. Juli muss ausnahmslos jede Website - egal ob privat oder kommerziell, umfangreich oder klein - ein Impressum samt Namen und Anschrift aufweisen. Das bestätigt Medienrechtsanwalt Andreas Frauenberger im Gespräch mit futurezone.ORF.at.
quelle : http://futurezone.orf.at/futurezone....6618&tmp=24403
und jetzt ?
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Der Kollege dort irrt.
Und ich hatte diesen derzeit gängigen Irrtum schon vor Erscheinen des Artikels hier im Forum dargestellt: Mir war klar, dass die Frage kommt. Aber lies einfach im Gesetz, ich habe es hier schon erklärt:
Eine Impressumspflicht gilt vom Wortlaut her für Medien nach § 1 Abatz 5a Z c MedienG. Webseiten sind aber Medien nach § 1 Absatz 5 a Z b MedienG.
Den Irrtum unterstreicht dann noch die
Gesetzesbegründung:
„Der Entwurf sieht nunmehr vor, diese Impressumspflicht auf z.B. die Newsletter entsprechend der Definition des § 1 Z 5a lit c. zu erweitern, da dieses Medium als einziges den schon bisher von § 24 erfassten „offline“ Medien vergleichbar ist.“
Hier geht es ausdrücklich um Newsletter nach Ziffer c), nicht um Websites nach Ziffer b)
Hier ist ein Irrtum wirklich verzeihlich.