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Alt 18.05.2005, 11:56   #5
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im allgemeinen: wenn die rechnung auf einen namen ausgestellt wurde, kann der verkäufer idR eine kopie davon ausstellen - mit dieser kopie kann dann gewährleistung/garantie beansprucht werden ...

bei den "kassazetteln" in den flächenmärkten schaut es diesbezüglich halt schlecht aus (das journal der verschiedenen kassen suchens meistens nämlich nicht durch ) ...

aber meistens kommt man mit nett fragen noch am weitesten - vor allem, wenn du das kaufdatum noch weißt (oder zumindest sehr eng einschränken kannst) ...
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Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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