im allgemeinen: wenn die rechnung auf einen namen ausgestellt wurde, kann der verkäufer idR eine kopie davon ausstellen - mit dieser kopie kann dann gewährleistung/garantie beansprucht werden ...
bei den "kassazetteln" in den flächenmärkten schaut es diesbezüglich halt schlecht aus (das journal der verschiedenen kassen suchens meistens nämlich nicht durch

) ...
aber meistens kommt man mit nett fragen noch am weitesten - vor allem, wenn du das kaufdatum noch weißt (oder zumindest sehr eng einschränken kannst) ...