Thema: Überstunden
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Alt 17.05.2005, 14:11   #32
jestofunk
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Zitat:
Original geschrieben von Alex1
Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 §49
(1) "Der Beamte hat auf Anordnung über die im Dienstplan
vorgeschriebenen Dienststunden hinaus Dienst zu versehen
(Mehrdienstleistung). [...]"
(2) An Werktagen erbrachte Mehrdienstleistungen (ausgenommen jene
nach § 47a Z 2 lit. b) sind nach Möglichkeit im selben
Kalendervierteljahr im Verhältnis 1 : 1 in Freizeit auszugleichen.[...]
(3) Mehrdienstleistungen an Werktagen, die im betreffenden
Kalendervierteljahr nicht durch Freizeit ausgeglichen sind, gelten
mit Ablauf des Kalendervierteljahres als Überstunden.
Mehrdienstleistungen an Sonn- und Feiertagen gelten in jedem Fall
als Überstunden und sind nach besoldungsrechtlichen Vorschriften
abzugelten.
Hmm von wo hast du diese alte Do her? Ist das Bund oder Gemeinde (welche)?


Gültig (für Wr. Beamte u. VB) ist DO1994 §26:
"(6) Überstunden, die nach dem 31. Dezember 1993 geleistet werden, sind je nach Anordnung
1. im Verhältnis 1:1,5 in Freizeit auszugleichen oder
2. nach den besoldungsrechtlichen Vorschriften abzugelten oder
3. im Verhältnis 1:1 in Freizeit auszugleichen und zusätzlich nach den besoldungsrechtlichen Vorschriften abzugelten.
Für Überstunden, die in der Nacht (22 Uhr bis 6 Uhr) oder an Sonn- und Feiertagen geleistet wurden, kommen nur Z 2 oder 3 in Betracht."
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Sterben muß a\' jeder, aber drängen loß i mi net.[Bruno Kreisky]
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