Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 §49
(1) "Der Beamte hat auf Anordnung über die im Dienstplan
vorgeschriebenen Dienststunden hinaus Dienst zu versehen
(Mehrdienstleistung). [...]"
(2) An Werktagen erbrachte Mehrdienstleistungen (ausgenommen jene
nach § 47a Z 2 lit. b) sind nach Möglichkeit im selben
Kalendervierteljahr im Verhältnis 1 : 1 in Freizeit auszugleichen.[...]
(3) Mehrdienstleistungen an Werktagen, die im betreffenden
Kalendervierteljahr nicht durch Freizeit ausgeglichen sind, gelten
mit Ablauf des Kalendervierteljahres als Überstunden.
Mehrdienstleistungen an Sonn- und Feiertagen gelten in jedem Fall
als Überstunden und sind nach besoldungsrechtlichen Vorschriften
abzugelten.
Also: grundsätzlich gibt es nur Mehrdienstleistungen (früher als Überstunden bekannt, weil ja über die normale Dienstzeit hinausgehend). Erst, sobald ein Freizeitausgleich im Verhältnis 1:1 im gleichen Kalendervierteljahr nicht möglich ist, werden aus den Mehrdienststunden wie von Zauberhand Überstunden, die dann entsprechend "normal" (im Verhältnis 1:1,5) abgegolten werden.
Und jetzt frage ich: was nützt mir die Gewerkschaft dabei? Die hat da nämlich zugestimmt. Arbeiterkammer? Ich darf zwar fleissig Beiträge zahlen, aber vertreten werde ich von denen nicht wirklich (Stichwort: Bildungsscheck - gilt für alle Arbeitnehmer, außer für Beamte...).
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Viele Grüße
Alex
(SUV-Fahrer aus Leidenschaft)
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