Zitat:
Original geschrieben von pong
Nacht: 100%
Sonn- und Feiertag: 200%
pong
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lt. diversen kollektivverträgen werden überstunden am sonntag nur mit 100 % zuschlag vergütet (sofern dieser sonntag nicht als werktag anzusehen ist oder auf einen gesetzlichen feiertag fällt) ...
überstunden (von 6 bis 20 uhr): 50 % zuschlag
überstunden (von 20 bis 6 uhr) und an sonntagen: 100 % zuschlag
überstunden an gesetzlichen feiertagen: 200 % zuschlag