ich glaub nicht dass ip´s stammdaten sein können, ziffer 4 und 5 passen einfach besser, ausserdem schaut die aufzählung von ziffer 3 schon sehr nach einer taxativen aus! die unterscheidung zwischen dynamischen und statischen find ich total verfehlt, in deutschland mag das eine grundlage haben.
§ 92 Abs 3 TKG
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3. "Stammdaten" alle personenbezogenen Daten, die für die
Begründung, die Abwicklung, Änderung oder Beendigung der
Rechtsbeziehungen zwischen dem Benutzer und dem Anbieter oder
zur Erstellung und Herausgabe von Teilnehmerverzeichnissen
erforderlich sind; dies sind:
a) Familienname und Vorname,
b) akademischer Grad,
c) Wohnadresse,
d) Teilnehmernummer und sonstige Kontaktinformation für die
Nachricht,
e) Information über Art und Inhalt des Vertragsverhältnisses,
f) Bonität;
4. "Verkehrsdaten" Daten, die zum Zwecke der Weiterleitung einer
Nachricht an ein Kommunikationsnetz oder zum Zwecke der
Fakturierung dieses Vorgangs verarbeitet werden;
4a. "Zugangsdaten" jene Verkehrsdaten, die beim Zugang eines
Teilnehmers zu einem öffentlichen Kommunikationsnetz beim
Betreiber entstehen und für die Zuordnung der zu einem
bestimmten Zeitpunkt für eine Kommunikation verwendeten
Netzwerkadressierungen zum Teilnehmer notwendig sind;
5. "Inhaltsdaten" die Inhalte übertragener Nachrichten (Z 7);
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