Zitat:
Original geschrieben von frazzz
die werden natürlich mit gesetzlichem zuschlag v0n 50 bis 200% ausbezahlt
ein za von 1:1 ist nicht statthaft, höchstens bei mehr-(nicht über-)stunden.
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also 50% bei "normalen" überstunden ist mir klar.
auch 100% an sonn- und feiertagen oder bei nachtstunden.
nur was wären dann 200% ?