Naja, wirklich für alle Homepages gilt es ja nicht. Ansonsten hatte die Redaktion schon gestern einen Artikel von mir dazu, noch bevor die Meldung auf Futurezone stand. Die Probleme mit der Neufassung des MedienG werden wohl in der Abgrenzung liegen, wann eine Homepage privilegiert ist und wann nicht. Das MedienG benutzt hier sehr unscharfe und neue Kriterien.
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