Zitat:
Original geschrieben von pc.net
SV-beiträge sind nur zu zahlen, wenn die monatliche bezahlung über der geringfügigkeitsgrenze liegt (2005: € 323,46) ...
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stimmt..
allerdings hab ichs noch nie geschafft bei einem Ferialjob unter der Geringfügigkteitsgrenze zu bleiben..
