du mußt jedenfalls eine rechnung mit dem netto-preis haben, da ansonsten die rechnung nach dem brutto-preis (netto+steuer) als berechnungsgrundlage für die einfuhrumsatzsteuer und zoll herangezogen wird ...
manchmal gibts nämlich die vergütung der steuer erst nachträglich, nach vorlage einer export-bestätigung ...
____________________________________
Praktizierender Eristiker
No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
|