Zitat:
Original geschrieben von frazzz
kenns zwar nicht aus eigener erfahrung
achtung:
kann oder will der verpflichtete nicht zahlen, schießt da j.a. vor und holts sichs bei gelegenheit bis unter das existenzminimum wieder, solange kein gericht einschreitet.
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existenzminimum gibts bei alimenten nicht!
alimente sind extraausgaben,kann man zwar absetzen,die aber nicht berücksichtigt werden.
mein schwager zahlt ~750.- und hat netto 300.- ,ohne zins,strom,etc. !!