Thema: warnweste?
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Alt 05.05.2005, 14:20   #35
colorado_rain
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Standard Re: Warnweste

Zitat:
Original geschrieben von MaZchen
Der Autobahnfall kann aber sehr wohl so interpretiert werden, dass ein "Aufhalten ausserhalb des Fahrzeugs" mit Warnweste nicht möglich ist wenn diese im Kofferraum ist. Da wird es aber sicherlich bald Präzendenzfälle geben.
ok, angenommen, jemand hat auf der autobahn eine panne und bleibt stehen. warnweste ist im kofferraum.
wenn nicht grad in dem moment, wo der nach hinten zum kofferraum geht und die warnweste holt, die polizei vorbeifährt, wie soll ihm dann jemals irgendwer beweisen können, ob er auf dem weg zum kofferraum die weste schon getragen hat?

blöd wärs halt nur bei einem auffahrunfall, wenn man den kofferraumdeckel nicht mehr aufkriegt.

bei einer verkehrskontrolle kanns dem polizisten egal sein, wo die warnweste aufbewahrt wird, weil...
Zitat:
Kraftfahrgesetz §102, Abs. 10:
Der Lenker hat .... bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen eine geeignete Warneinrichtung und eine geeignete, der ÖNORM EN 471 entsprechende Warnkleidung mit weiß retroreflektierenden Streifen mitzuführen. Der Lenker hat diese Warnkleidung im Falle des § 89 Abs. 2 StVO 1960 beim Aufstellen der Warneinrichtung oder im Falle des § 46 Abs. 3 StVO 1960, wenn er sich auf einer Autobahn oder Autostraße außerhalb des Fahrzeuges aufhält, in bestimmungsgemäßer Weise zu tragen.
... der lenker hat sie mitzuführen!

zu tragen hat er die warnweste nur, wenn er auf einer bundesstraße ein pannendreieck aufstellt (§ 89 abs. 2 StVO: "Ist ein mehrspuriges Fahrzeug auf einer Freilandstraße auf einer unübersichtlichen Straßenstelle, bei durch Witterung bedingter schlechter Sicht, Dämmerung oder Dunkelheit zum Stillstand gelangt, so hat der Lenker diesen Umstand unverzüglich den Lenkern anderer, auf dem verlegten Fahrstreifen herannahender Fahrzeuge durch das Aufstellen einer nach den kraftfahrrechtlichen Vorschriften genehmigten Warneinrichtung anzuzeigen"),
oder wenn er auf einer autobahn bzw. autostraße eine panne hat (§ 46 abs. 3 StVO: "Muß auf der Autobahn ein Fahrzeug wegen eines Gebrechens o. dgl. angehalten werden....").

eine verkehrskontrolle ist weder ein aufstellen eines pannendreiecks noch eine panne, deshalb hat der polizist auch nur zu kontrollieren, ob die warnweste mitgeführt wird, aber nicht, ob sie beim verlassen des autos getragen wird.

vorsorgliche bestrafung für den fall, dass man die warnweste nicht tragen könnte, wenn man möglicherweise (!) eine panne hätte, wäre rechtswidrig, weil man für etwas bestraft würde, wo man doch den tatbestand gar nicht erfüllt hat.
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