Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 02.05.2005, 19:33   #2
colorado_rain
Veteran
 
Registriert seit: 15.07.2002
Beiträge: 301


Standard

im führerscheingesetz (§ 7) steht:

"die jeweils zulässige Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 40 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 50 km/h überschritten hat und diese Überschreitung mit einem technischen Hilfsmittel festgestellt wurde;"

toleranz gibts nur bei der messung selber. das heisst, wenn unterm strich rauskommt, dass du 151 gefahren bist, ist der schein weg. ansonsten wirds dich bei 40 km/h zu schnell wahrscheinlich "nur" so an die 150 euro kosten. wennst "wiederholungstäter" bist, dann wirds noch höher.
colorado_rain ist offline