wenn ich jemandem kommentarlos ein päckchen mit einem verdreht/verbogenem querlenker schicke, könnte das als strafrechtlich relevante drohung geahndet werden?
...nein, da explodiert nix
dazu ist zu sagen:
derjenige kennt mich nicht persönlich, nur vom hallofon.
somit könnte mein körperliches erscheinen als drohung aufgefasst werden.
dabei bin ich nur 90kg auf 200cm "ruhe in sich selbst"