Zitat:
Original geschrieben von Marc
Was genau meinst du denn mit "publiziert"? Ich denke, dass mangels erfolgtem Upload keine Kopie erzeugt wurde. Publiziert hast du ja nicht die Datei m. M., sondern bloß die Information, dass du die Datei hast und hochladen würdest.
|
solche artikel interessieren mich natürlich immer sehr
urheberrechtlich darf ich nur etwas in die öffentlichkeit stellen woran ich auch die rechte (zu eben dieser veröffentlichung) besitze. angenommen ich kaufe völlig legal ein mp3-file zb. über itunes. dann habe ich mit apple einen kaufvertrag geschlossen, der mir bestimmte nutzungsrechte an diesem audio-file garantiert (bei einer audio-cd ja nicht anders). jetzt inkludieren diese rechte aber nicht, dass ich das file öffentlich zur verfügung stellen darf (= publizieren). beim bereitstellen von files publiziere ich die datei in dem ich sie frei gebe - und genau das darf ich nach dem urheberrecht nicht. also kann etwa das alleinige bereitstellen (freigeben) durch den urheberrechtsinhaber etwa durch eine unterlassungsklage gestoppt werden - auch, wenns keiner das file herunterladet oder heruntergeladen hat.
österreichische gerichtsentscheide dazu gibts natürlich nicht, weil das ganze rein theoretisch ist und die exekutive andere sorgen hat
