Zitat:
Original geschrieben von eAnic
Das ist ein Irrtum - Ansprüche verfallen nicht nach 3 Jahren.
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korrekt, der anspruch verfällt nicht - er bleibt als natrualobligation bestehen ... aber er kann gerichtlich nicht mehr geltend gemacht werden, da verjährt 
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Praktizierender Eristiker
No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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