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Alt 27.04.2005, 19:53   #20
leatherman
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Warum trittst Du nicht aus? Am Zeitmangel kann es doch wirklich nicht liegen. Einfach mit dem Taufschein aufs magistratische Bezirksamt oder die BH gehen. Dauert 5 Minuten, es wird ein Stempel auf den Taufschein geknallt und Basta. Theoretisch sollte es sogar ohne Taufschein mit eingeschriebenem Brief gehen, aber da gibt es meistens Probleme. Und da gibt es ja auch Öffnungszeiten außerhalb der üblichen Bürozeiten. Oder willst Du wirklich einen Grundsatzprozess führen? Ob die Taufe durch Deine Eltern die Mitgliedschaft begründet hat und die auch über die Volljährigkeit hinaus wirkt? Imho ja, weil eben Deine Eltern damals als Deine gesetzlichen Vertreter für Dich gehandelt haben. Außerdem steht ja eben im Gesetz aus dem Jahr 1869 die Diktion vom Austritt. Und austreten kann man nur, wenn man Mitglied war, was eben durch die Taufe und den Taufschein belegt ist. Du müsstest also gegen dieses Gesetz ankämpfen.Und glaub mir, die steigen Dir nicht runter. Irgendwann kommt eine Mahnklage. Der Rechtsanwalt schickt die "packelweise" ans Bezirksgericht. Dann musst Du zwangsweise Einspruch erhaben, es kommt zu einem Gerichtsverfahren mit zig Tagsatzungen und Kosten und Gebühren. Wozu der Aufwand?
http://www.freidenker.at
Dort findest Du auch was über den Austritt ohne Taufschein.
lg
leatherman
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